Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für „Lastenräder für Leipzig“, ein Lastenrad-Projekt des ADFC Leipzig e.V.
(Stand 15. Mai 2018)
„Lastenräder für Leipzig” ist ein kostenloses Angebot vom ADFC Leipzig, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto ermöglichen. Als Beitrag hierzu stellen unterschiedliche Anbieter im Rahmen des ADFC Projektes „Lastenräder für Leipzig“ jeder volljährigen Person Lastenräder zur Verfügung. Wir bitten Sie, so sorgsam wie möglich mit den Lastenfahrrädern umzugehen, damit die Fahrräder so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Nachfolgend die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Allgemeines:
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Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe von Transport- und Lastenfahrrädern (im Weiteren “Fahrräder” genannt) innerhalb des Projektes „Lastenräder für Leipzig“ an registrierte Nutzerinnen und Nutzer (im Weiteren als “Nutzer” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
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Die Fahrräder werden von unterschiedlichen Anbietern (im Weiteren als „Anbieter“ bezeichnet) zur Verfügung gestellt, siehe Anhang.
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Mit der Inanspruchnahme der Leihe des auf der Homepage unter dem Projekt “Lastenräder für Leipzig” genannten Fahrräder erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
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Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an dem Fahrrad.
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Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß
auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes
verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Benutzungsregeln:
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Der Nutzer ist während der Dauer der Ausleihe für das Fahrrad verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen werden sollte.
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Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch den Nutzer zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
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Bei Ausleihe mit Akku ist die Funktionsfähigkeit des Motors unverzüglich zu überprüfen. Ein Mangel ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
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Das Fahrrad wird vom Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine entgeltliche Weitervermietung durch den Nutzer ist nicht gestattet.
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Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Praktische Hinweise) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
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Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehenem Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen.
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Es ist dem Nutzer untersagt, Umbauten am Fahrrad vorzunehmen.
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Der Nutzer soll das Fahrrad spätestens eine viertel Stunde vor Schließen der Station zurück geben.
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Bei verspäteter Rückgabe des Fahrrads hat der Nutzer für jeden angefangenen Kalendertag ein Vertragsstrafe in Höhe von 25 Euro zu zahlen.
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Das Rad ist nach der Nutzung in einem sauberem Zustand zu übergeben.
Haftung:
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Die Haftung des Anbieters für die Nutzung des Fahrrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.
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Der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nichtvertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der Nutzer auch für Verlust und Untergang des Fahrrades oder einzelner Teile davon. Zudem haftet der Nutzer auch für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, sofern sie dem Nutzer zuzurechnen sind.
Kontakt:
Sollte es etwas geben, von dem Sie als (potenzieller) Nutzer glauben, dass wir als Anbieter es wissen sollten (Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Allgemeinen Bedingungen o.ä.), dann schreiben Sie bitte eine Mail an lara@adfc-leipzig.de. Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.
Vorbehalt:
Der Anbieter behält sich vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen. Dem Anbieter ist es gestattet, einzelnen Nutzern ohne Angabe von Gründen die künftige Leihe zu beschränken und/oder zu untersagen.
Anhang: Erklärung zum Anbieter und den Verantwortlichkeiten
In den allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen wird für die Leihe der jeweiligen Lastenfahrräder übergreifend von „Anbieter“ gesprochen. Der Anbieter konkretisiert sich für das jeweilige Fahrrad durch folgende juristische oder natürliche Person:
Lara und Lore:
Anbieter (Verleiher) der Fahrräder Lara und Lore ist der eingetragene Verein „Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Leipzig e.V.“, Peterssteinweg 18, 04107 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Vorstand.
Registereintrag: VR 2757 beim Amtsgericht Leipzig.
Kontakt: lara@adfc-leipzig.de
BUNDtes Lastenrad Leipzig:
Anbieter (Verleiher) des Fahrrades „BUNDtes Lastenrad Leipzig“ ist der eingetragene Verein „BUND Landesverband Sachsen e.V.“; Registereintrag: VR 783 beim Registergericht Chemnitz. Regionalgruppe Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 152, 04227 Leipzig, gesetzlich vertreten durch den Vorstand.
Kontakt: kontakt@bund-leipzig.de
Bei Verlust entstehen dem Nutzer – wenn kein höherer Schaden nachgewiesen wird – folgende Kosten:
Rad komplett: Lara: €1.900,00; Lore: €1.200,00; BUNDtes Lastenrad Leipzig: €2.500,00; Akku: €500,00; Schlosskette: €50; Schlüssel: 15€/Stück
Bei Schäden entstehen dem Nutzer – wenn kein höherer Schaden nachgewiesen wird – folgende Kosten:
Platten (ohne Mantel-Erneuerung): €25,00; Mantel-Erneuerung: €40,00; Vorderlicht defekt: €40,00